Hilfsmitteletikette

Die Lehre wird von einem "Lehr- und Lernvertrag" begleitet und ist "kollaborativ". Lernprodukte beinhalten Formatvorlagen wie "Studierendenprotokolle" oder Lehrprodukte wie "Dialogfolien". Ein weiteres didaktisches Tool ist das "Legal Visual Design" (LVD), das die Strukturierung insb. von Gerichtsentscheidungen mit teilweise dreistelliger Seitenzahl ermöglicht. Da die Lehre zum Teil auch "Forschungsneuland" spiegelt (etwa Europäisches KI-Recht) sind auch die Prüfungsformate für unterschiedliche (cyber)universitäre Veranstaltungen spezifisch konturiert. Grundsätzlich suchen auch die Prüfungsformate der transdisziplinären Ausrichtung der Lehre zu entsprechen. Konsequent wird die Hilfsmitteletikette zeitnah im Semester mit den ausgewählten Hilfsmitteln – je nach Aktualität und Preiswürdigkeit – bekanntgegeben. Einige Basisinformationen werden im Folgenden aufgeführt.

Ab dem Wintersemester 2018/2019 wurden als Arbeitsergebnis des Lehr- und Lernvertrags in den jeweiligen Vorlesungen, unter aktiver Mitwirkung der Studierenden, „Studentische Rechtsmaterialien“ (StuR) erstellt. Diese sind in der „Klausurversion“ ausgedruckt und getackert zur Prüfung mitzubringen. Bei den StuR sind – außer Ausdruck und Verbindung mit Tacker – keine weiteren Veränderungen rechtmäßig.

Seit 2020 nutzt der Lehrstuhl eine Legal Visual Design (LVD) Strategie um Rechtstexte zu analysieren, zu „filtrieren“ und zu evaluieren. Wegen der positiven Erfahrungen der auch in Prüfungen abgefragten Strategie wird die bisherige Hilfsmitteletikette aufgegeben (siehe dazu unter III. Sonstige Normtexte).

Die LVD-Hilfsmitteletikette erlaubt farbige Markierungen wie auch Reiter nach Belieben.

Nicht gestattet sind Kommentare und Verweisungen (auf andere Artikel oder §§).

Hervorzuheben ist: Aufgrund der neuen Didaktik sollte es den Studierenden möglich sein, auch in der Vorlesung nicht behandelte Vorschriften zu finden.

Soweit ergänzend Normtexte in einzelnen Vorlesungen ausdrücklich zugelassen sind, galt eine traditionelle Hilfsmitteletikette bis 07.06.2022:

Gestattet ist:

die Anbringung von (seitlichen) Fähnchen zum schnelleren Zugriff auf die jeweils erste Seite von Gesetzen.

Unzulässig sind:

  • Verweisungen auf andere Paragraphen oder Artikel (entsprechend der Regelung im juristischen Staatsexamen in Hessen)
  • Schemata
  • Unterstreichungen
  • Markierungen mit Textmarker
  • Verweisungen auf Rechtsprechung
  • Anmerkungen
  • Ergänzungen
  • Fähnchen zum schnelleren Zugriff auf einzelne Normen