CyLaw-Report VII: „Beschlagnahme von Verbindungsdaten“
ntscheidung des BVerfG vom 02.03.2006 – 2 BvR 2099/04
In der Verbindungsdaten-Entscheidung musste sich das Bundesverfassungsgericht erneut – nach der Entscheidung aus dem Jahr 2005 über die Beschlagnahme eines Mobiltelefons und das Auslesen der auf der SIM-Karte gespeicherten Daten – mit der Reichweite des Fernmeldegeheimnisses auseinandersetzen. Im Zentrum des Hard Case steht die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit strafprozessualen Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechts.
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Veröffentlichungsjahr: 2006 | Letzter Stand: 17.05.2006
Verfügbar unter Creative Commons Attribution Non-commercial No Derivatives, 2.5.
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