CyLaw-Report XXVI: „Kennzeichenscanning“
Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.03.2008 – 1 BvR 2074/05 – 1 BvR 1254/07
Die Entscheidung zum automatischen Kennzeichenscanning und die Entscheidung zur Online-Durchsuchung sind die Cyberlaw-Highlights in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in 2008. Mit dieser Entscheidung ist der Versuch gescheitert, anlasslose und massenhafte Kennzeichenerhebungen und –abgleiche mit nicht konkret definierten Fahndungsbeständen durchzuführen. Bereits jetzt (11/2009) ist abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht noch einmal über das Kfz-Scanning entscheiden wird, weil Verfassungsbeschwerden gegen andere Landesgesetze erhoben wurden (heise online vom 30.11.2009: Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Scanning in Baden-Württemberg).
Für Experten (FEX) hervorzuheben ist, dass das Bundesverfassungsgericht einen zentralen Aspekt des traditional law vernachlässigt – nämlich die Frage der Bundes- und/oder Landeskompetenz für automatisiertes Kennzeichenscanning. Für Interessierte (FINT) ist des Weiteren darauf hinzuweisen, dass die Kompetenzfrage bei einem weiteren Cyberlaw-Projekt – der Prüfung des Zugangserschwerungsgesetzes – zu beantworten sein wird (heise online vom 28.11.2009: Bundespräsident will Zugangserschwerungsgesetz überprüfen).
Für Experten (FEX) hervorzuheben ist, dass das Bundesverfassungsgericht einen zentralen Aspekt des traditional law vernachlässigt – nämlich die Frage der Bundes- und/oder Landeskompetenz für automatisiertes Kennzeichenscanning. Für Interessierte (FINT) ist des Weiteren darauf hinzuweisen, dass die Kompetenzfrage bei einem weiteren Cyberlaw-Projekt – der Prüfung des Zugangserschwerungsgesetzes – zu beantworten sein wird (heise online vom 28.11.2009: Bundespräsident will Zugangserschwerungsgesetz überprüfen).
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Veröffentlichungsjahr: 2009 | Letzter Stand: 30.11.2009
Verfügbar unter Creative Commons Attribution Non-commercial No Derivatives, 2.5.
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