Hinweise zur Vorbereitung auf Prüfungen finden Sie unter Prüfungsvorbereitung . Bitte beachten Sie, welche Hilfsmittel (Gesetzestexte) zugelassen sind sowie unsere Hilfsmitteletikette .
Bitte melden Sie sich zu den jeweiligen Prüfungen über TUCaN bzw. gemäß dem Verfahrensrecht Ihres Fachbereichs bei dem zuständigen Studienbüro an.
Die Noten werden ausschließlich über TUCaN bekannt gegeben. Grundsätzlich wird vom Fachgebiet eine Klausurbesprechung angeboten, innerhalb derer die Klausurlösung und die Bewertungsmaßstäbe präsentiert werden. Dabei wird auch Klausureinsicht gewährt. Spezialist für das Prüfungsdesign wie die Bewertung ist der Lehrstuhl – Spezialisten für die Klausurlösung und die (transdisziplinäre) Ergänzung des Empfängerhorizonts der Prüfungsaufgaben sind die Studierenden. Deswegen wird auch die Einreichung sachlicher Kritik an der individuellen Klausurlösung ausdrücklich ermutigt. Hervorzuheben ist, dass die Korrektur durch ein besonders qualifiziertes Korrekturteam erfolgt. Dieser Termin findet regelmäßig zu Beginn des folgenden Semesters statt und wird über die Homepage von FÖR („News“) angekündigt. Außerhalb dieses Termins ist – außer in begründeten Einzelfällen – eine Klausureinsicht aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich.
Da die Noten vom Fachgebiet über TUCaN kommuniziert oder über Notenmeldungen an die Studienbüros weitergegeben werden, ist eine zusätzliche Ausstellung von Scheinen in der Regel nicht notwendig. Studierende, die im Hinblick auf Prüfungen, Bewerbungen etc. dennoch einen Schein benötigen, werden gebeten, sich per E-Mail ( schmid@cylaw.tu-…) an das Fachgebiet zu wenden. Wir bitten um genaue Bezeichnung der besuchten Veranstaltung und kurze Darlegung der Gründe, die eine Scheinausstellung erforderlich machen.
Die Herausforderungen des „Covid-19 Change Management“ führen zu unterschiedlichen Prüfungsformaten. Im Folgenden sind die traditionellen Prüfungskriterien dargestellt. Ergänzend macht der Lehrstuhl – veranstaltungsspezifisch – von wissenschafts- und prüfungsrechtlichen Sonderermächtigungen dergestalt Gebrauch, dass alternative Prüfungsformate (etwa Take-Home Exams) angeboten werden. Diese Voraussetzungen werden prüfungsspezifisch an die angemeldeten Studierenden kommuniziert. Traditionell gilt:
- Die Bearbeitungsdauer wird vor den jeweiligen Prüfungen bekanntgegeben.
- Sitzordnung: Bitte jeweils eine Reihe und einen Platz frei lassen.
- Zugelassene Gesetzestexte bzw. Hilfsmittel werden in der Rubrik „News“ bzw. auf der Seite der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
- Sonstige Hilfsmittel und Täuschungsversuche sind untersagt.
- Das Papier zur Klausurbearbeitung ist von den Studierenden selbst mitzubringen.
- Bitte schreiben Sie Name und Matrikelnummer auf den Aufgabentext und auf jedes Blatt.
- Die Klausuren werden umgedreht ausgeteilt. Beginn und Ende der Klausur erfolgen gemeinsam auf Ansage der Aufsichtspersonen.
- Bitte legen Sie Ihren Studierendenausweis sowie den Personalausweis/Reisepass oder Führerschein auf den Tisch.
- Bitte entfernen Sie alles außer den zugelassenen Hilfsmitteln und Schreibzeug, Uhren, Verpflegung von den Tischen.
- Mobiltelefone und Smartwatches sind auszuschalten und dürfen nicht am Körper getragen werden.
- Toilettengangregelung: Bitte immer nur jeweils ein/e Studierende/r; die Klausur ist bei der Aufsicht abzugeben.
- Es werden keine inhaltlichen Fragen zur Klausur beantwortet.
- FÖR wünscht viel Erfolg!