Hilfsmitteletikette
Ab dem Wintersemester 2018/2019
I. „Studentische Rechtsmaterialien“ (StuR)
Ab dem Wintersemester 2018/2019 werden als Arbeitsergebnis des Lehr- und Lernvertrags in den jeweiligen Vorlesungen, unter aktiver Mitwirkung der Studierenden, „Studentische Rechtsmaterialien“ (StuR) erstellt. Diese sind in der „Klausurversion“ ausgedruckt und getackert zur Prüfung mitzubringen. Bei den StuR sind – außer Ausdruck und Verbindung mit Tacker – keine weiteren Veränderungen rechtmäßig.
II. Sonstige Normtexte
Soweit ergänzend Normtexte in einzelnen Vorlesungen ausdrücklich zugelassen sind, gilt die traditionelle Hilfsmitteletikette:
Gestattet ist die Anbringung von (seitlichen) Fähnchen zum schnelleren Zugriff auf die jeweils erste Seite von Gesetzen.
Unzulässig sind:
- Verweisungen auf andere Paragraphen oder Artikel (entsprechend der Regelung im juristischen Staatsexamen in Hessen)
- Schemata
- Unterstreichungen
- Markierungen mit Textmarker
- Verweisungen auf Rechtsprechung
- Anmerkungen
- Ergänzungen
- Fähnchen zum schnelleren Zugriff auf einzelne Normen