Hilfsmitteletikette

Hilfsmitteletikette

Ab dem Wintersemester 2018/2019

I. „Studentische Rechtsmaterialien“ (StuR)

Ab dem Wintersemester 2018/2019 werden als Arbeitsergebnis des Lehr- und Lernvertrags in den jeweiligen Vorlesungen, unter aktiver Mitwirkung der Studierenden, „Studentische Rechtsmaterialien“ (StuR) erstellt. Diese sind in der „Klausurversion“ ausgedruckt und getackert zur Prüfung mitzubringen. Bei den StuR sind – außer Ausdruck und Verbindung mit Tacker – keine weiteren Veränderungen rechtmäßig.

II. Sonstige Normtexte

Soweit ergänzend Normtexte in einzelnen Vorlesungen ausdrücklich zugelassen sind, gilt die traditionelle Hilfsmitteletikette:

Gestattet ist die Anbringung von (seitlichen) Fähnchen zum schnelleren Zugriff auf die jeweils erste Seite von Gesetzen.

Unzulässig sind:

  • Verweisungen auf andere Paragraphen oder Artikel (entsprechend der Regelung im juristischen Staatsexamen in Hessen)
  • Schemata
  • Unterstreichungen
  • Markierungen mit Textmarker
  • Verweisungen auf Rechtsprechung
  • Anmerkungen
  • Ergänzungen
  • Fähnchen zum schnelleren Zugriff auf einzelne Normen