I. Die Essentialia zum Besuch dieser Veranstaltung finden Sie unten unter IV. „In a Nutshell“: Six Basics.
II. Adressatenkonfiguration der integrierten Veranstaltung
Die aus Übung und Vorlesung bestehende Veranstaltung (integrierte Veranstaltung) wendet sich an Studierende, die kein traditionelles juristisches Kapazitäts- und Kompetenzportfolio (kein juristisches Hauptstudium, keine Karriere als Richter, Rechtsanwalt, …) erstreben. Sie bekennt sich deswegen
- zum Verzicht auf Vollständigkeit (pars pro toto* und dem Verweis auf weiterführende Literatur),
- zur Verpflichtung auf Methodentreue (die nahezu zeitlos ist),
- zur Setzung von Schwerpunkten (um- und durchsetzungsorientierte Rechtslehre; Rechtsfragen des Mehrebenenmodells**) und
- zur Präsentation junger Entscheidungen und/oder Gesetzgebung (die oft noch nicht von der Fachliteratur kommentiert sind).
Die Veranstaltung ist für die Studierenden der TUD „maßgeschneidert“. Deswegen findet sich für die Basics ein Verweis auf weiterführende (Kommentar-)Literatur.
Die Vorlesung verlangt keine juristischen Vorkenntnisse – erwartet aber qualitatives Engagement für Themen und Methodik des Cyberlaws. Sie versucht, die Studierenden bei ihrem Kenntnisstand abzuholen und sie nach dem Prinzip von Äquivalenz von Lehre und Prüfung zu guten Lernergebnissen zu motivieren.
III. What is it all about?
Unter Verzicht (was schon die Titel/Stunden-Relation für erfahrene Leser nahelegt) auf Vollständigkeit (hierzu wird auf Lehr- und Lernbücher verwiesen) wählt die Professorin folgende Matrix als Selektionskriterium:
- Methodik,
- Dogmatik,
- Grundrechtsprüfung (FÖR-Terminologie: RER-Prüfung*** im Deutschen- und Europäischen Recht),
- Verwaltungsprozess,
- Verwaltungsverfahren und
- Mehrebenenmodell** (es geht um Öffentliches Recht in Deutschland und nicht um deutsches Öffentliches Recht).
Diese Kenntnisse bereiten das Fundament für die zweite Säule, nämlich das Juristenmanagement. Studierende sollen mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen konfrontiert werden, um im weiteren Leben mit Juristen kommunikationsfähig und gegenüber Juristen evaluationsfähig zu werden. Um diese Kompetenz zu fördern, enthält die Veranstaltung regelmäßig mindestens ein aktuelles Modul, in dem in den Medien berichtete Rechtsentwicklungen oder aktuelle Entscheidungen zeitnah präsentiert und zur Diskussion gestellt werden (in der Vergangenheit etwa „Studiengebührenurteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofs (StGH Hessen, Urt. v. 11.06.2008, Az. P.St. 2133 u.a.) oder aktuelle Entwicklungen im öffentlich-rechtlichen KPI-Law (Key Performace Indicator Law – eigene Terminologie V. Schmid) im deutschen und europäischen Vergaberecht (etwa die Tariftreueentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, Az. 1 BvL 4/00) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 03.04.2008, Rs. C- 346/06 und EuGH, Urt. v. 17.09.2002, Rs. C-513/99) – siehe inzwischen auch § 97 Abs. 3 GWB zu den vormals „vergabrechtsfremden Kriterien“).
IV. “In a Nutshell”: Six Basics
1. Inhalt der von Ihnen besuchten Veranstaltung:
Schwerpunkt der Vorlesung ist das „Rechts- und Juristenmanagement“ aus öffentlich-rechtlicher Perspektive – es geht also um rechtliche Herausforderungen im Bürger****-Staat-Verhältnis. Die Kernfragen von Rechtsmethodik und Rechtsdogmatik werden szenarienorientiert unter anderem mit vier Spielfilmen präsentiert, diskutiert und interpretiert („Die Geschichte der Qui Ju“ (1992), „Der Fall Jakob von Metzler“ (2012), „Terror – Ihr Urteil“ (2016) und „Democracy – Im Rausch der Daten“ (2015)). Zu diesen Kernfragen wie -antworten gehören: „Zulässigkeit & Begründetheit“, „Formelle & materielle Rechtmäßigkeit“, Ermittlung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO), „Wahrheit um den Preis der Rechtswidrigkeit?“ (§ 136a StPO), „Mehrebenenmodell“ und Unterscheidung von „Recht in Deutschland“ und „deutschem Recht“, Rechtsordnungs- und Rechtsnormenhierarchien im deutschen und europäischen Recht sowie „rechtliche Disruption von Innovation“ (Vorratsdaten„speicherung“szenario 2006–2017). Zusammengefasst: In Ergänzung zu den Cyberlaw-Vorlesungen, die sich mit spezifischen Herausforderungen der um den Cyberspace ergänzten Realworld befassen (augmented reality), ist „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement“ eine Veranstaltung zu einigen „Ewigkeitsmerkmalen“ des Rechts“staats“ („…“, weil die Europäische Union keine Staatsqualität hat).
Vorlesungsdidaktik wie auch die Selektion des Klausur- und Vorlesungsstoffs sind von der „Impactambition“ – dem „Brückenbau“ zwischen Wissenschaft und Praxis – geprägt. Deshalb ist die integrierte Vorlesung (Vorlesung und Übung gehen ineinander über) taktischer Bestandteil eines bürger(rechts)wissenschaftlichen Projekts der Professorin, die sich in der digitalen Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bildungsherausforderungen von Cybercitizens widmet. Gerade auch der Besuch von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen – nicht nur am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – ist deswegen didaktisches Mittel.
Strategisch handelt es sich bei „Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement“ um einen Beitrag zu einem Lehrangebot einer universellen (Technik-)Rechtsvorlesung. Dies kommt auch in der Erstellung von zwei Fragebögen zur Bedeutung des Rechts in 2017 (und ihrer Beantwortung durch über 200 Studierende) zum Ausdruck. Einzelheiten über das einheitliche Lehr- und Forschungskonzept (keine Wertung in der Reihenfolge) werden in der 2017 erfolgenden Veröffentlichung mit dem Titel „Viola Schmid zu ‚Recht‘ an der Technischen Universität Darmstadt für die Zukunft“ veröffentlicht.
2. Lehr- und Forschungsmaterialien finden Sie untenstehend.
3. Prüfungshilfen und Etikette: Unter Prüfungen sind allgemeine Prüfungshinweise sowie die Hilfsmitteletikette des Fachgebiets und ein Klausurenpool (mit Altklausuren) veröffentlicht.
4. Achtung: Wir bilden juristisch und nicht „nur“ „googlistisch“ aus. Deswegen legen wir auf die Authentizität von Internetquellen höchsten Wert.
Unter Recherchehinweise finden Sie Links zu authentischen Quellen für juristische Texte im Internet (auch wenn etwa in Deutschland bisher bei Gesetzen nur die Papierversion im Rechtssinne verbindlich ist (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)).
5. Lehrstuhlteam: Informationen zu Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard), sowie zum Lehrstuhlteam finden Sie hier.
6. Help:
(1) Die Kommunikationsstrategie ist mehrschichtig – Anliegen und Kritik von allgemeiner Bedeutung können in der Vorlesung direkt (face to face) geäußert werden. Darüber hinaus kann die Professorin per E-Mail unmittelbar kontaktiert werden. Ultima oder prima ratio (je nach Bedeutung des Anliegens) ist der Besuch am Lehrstuhl. Der Lehrstuhl ist ein „Walk in“ Lehrstuhl, der deswegen auf das formalisierte Angebot von Sprech“stunden“ verzichtet. Der Respekt der Studierenden hat diese Vorgehensweise seit über einem Jahrzehnt ermöglicht.
(2) „Disclaimer“: Zurzeit können wir die seit über einem Jahrzehnt gepflegte Tradition des Forumsangebots (Zitat: „Falls sich nach Lektüre dieser Einführung noch Fragen ergeben, zögern Sie bitte nicht, diese in unser Forum einzustellen. Vor allem dann, wenn es sich um Fragen handelt, die auch andere Studierende betreffen bzw. interessieren könnten.“) nicht anbieten. Wir bemühen uns kompensatorische Strategien anzubieten. Außerdem verzichtet das Fachgebiet aus Überzeugung und Kapazitätsmanagementgründen (seit 2015) auf eine parallele TU-interne (passwortgeschützte) Moodleveröffentlichung zur uneingeschränkten Internetpräsenz der Lehrinhalte. Seit 2002 finden sich (Quellen-)Nachweise zu den Lehrinhalten frei teilbar (sharing academia) im Internet (L.O.S. – Legal Open Source).
*Pars pro toto bedeutet sinngemäß: ein Teil, der für das Ganze steht. Demzufolge werden von der Professorin Szenarien, Rechtsprechungsbeispiele, Methoden und „Fragen“ ausgewählt (die hier so genannte „Selektionsentscheidung“), um induktiv die Konturierung eines Gesamtbildes – hier: eines Kanon des Cyberlaw – zu ermöglichen.
**Als „Mehrebenenmodell“ bezeichnet FÖR (Fachgebiet Öffentliches Recht) seine Globalisierungsperspektive. Die Devise wird mit der „TCA-Formel“, nämlich: „Think Globally, Consider the European Union and Act Locally“ umschrieben. Speziell im Bereich der dritten Gewalt sind (aus der Perspektive des Cyberlaw) hier solche Abgrenzungs- und Hierarchieherausforderungen feststellbar, die die begriffliche und herkömmliche Qualifizierung als „Mehrebenensystem“ in Frage stellen. Ein jüngeres Rechtsprechungsbeispiel ist die Kontroverse über die Eröffnung des Geltungsbereichs der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 51 Abs. 1 S. 1 EU GR-Charta) und der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-617/10 – „Schwedisches Steuerrecht“ und als „Replik“ BVerfG, Urteil vom 24.04.2013, Az.:1 BvR 1215/07 – „Antiterrordatei“).
***Es handelt sich um eine FÖR-Terminologie, die eine klassische Grundrechtsprüfung in eine Trias von Recht, Eingriff, Rechtfertigung kleidet.
**** Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel) verbunden mit der Bitte, nicht das grammatische Maskulinum auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.