"An AI Driven World – VII“: Grundlagen des „KI-Rechts” & KI-Innovationen in der Praxis – Zukunfts(rechts)wissenschaftliches Seminar inkl. “AI Act” (2021)
Termine |
Mo., 24.10.2022, 9:50 – 14:15 Uhr, Raum S113/266, „Kick-off“ – Themenvergabe & Start der Gruppenarbeit Mo., 07.11.2022, 9:50 – 14:15 Uhr, Raum S113/266, Cyberlaw und AI-Law Einführung durch die Professorin & Rechercheworkshop (wird in neuem Tab geöffnet) „Recht in einer Globalmatrix“ Mo., 21.11.2022, 9:50 – 17:00 Uhr, Raum S113/266, WHW-Präsentationen („What?“, „How?“, „Why?“)* Mo., 16.01.2023, 10:20 – 14:00 Uhr, Raum S113/266, Besprechungs-/Tutoring-Termin Mi., 01.02.2023, bis 09:00 Uhr, Digitale Abgabe Seminararbeit & Zugang der Reviewaufgabe So., 05.02.2023, bis 24:00 Uhr, Digitale Abgabe des Peer-Reviews Mi., 07.02.2023, bis 09:00 Uhr, Postalische Abgabe der Seminararbeit Mo., 13.02.2023, 9:50 – 17:00 Uhr, S103/104, „Seminarblock“* Di., 14.02.2023, 9:50 – 17:00 Uhr, S103/125, „Seminarblock“* *Digitale Übermittlung der Präsentationsslides bis 7:00 Uhr an den Lehrstuhl. |
Dozent/in | Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) |
Seminarorganisation
Das Fachgebiet Öffentliches Recht bietet im Wintersemester folgendes (wird in neuem Tab geöffnet)
mit folgendem Seminarangebot
an. Ablauf des Seminars Hinweise zu unseren Formatangaben finden Sie unter . Seminararbeiten Für die schriftlichen Bearbeitung kann die des Fachgebiet Öffentliches Recht verwendet werden. Formatvorlage Bitte beachten Sie unsere Informationen zur . Zitieretikette |
Didaktischer DEMONSTRATOR (eigene Terminologie)
Im „Darmstädter Cyberscript on Cyberlaw (DCSCL)“ werden Studierendenarbeiten veröffentlicht, die DEMONSTRATOREN der akademischen Wertschöpfungskette des Lehrstuhls sind. Charakteristikum ist die Multidisziplinarität: Die Lehre wird durch eine Rechtswissenschaftlerin und ihr Team konturiert und kommuniziert und die Studierenden, vor allem des Wirtschaftsingenieurwesens und der Wirtschaftsinformatik, „bestätigen“ den Empfang. Ziel ist es, gemeinsam – mit einer Einigkeit über die Vielfalt der unterschiedlichen (disziplinären) Argumentationen – Beiträge für die Verbesserung einer „AI-driven world“ (mindestens aber einer technikbasierten Welt) zu liefern. Die hier veröffentlichten Studierendenarbeiten sind etwa in einem Bachelorseminar erarbeitet worden und dienen als Grundlage für weitere Forschungen wie Lehre im Cyberlaw und AI Law. Lang verfolgtes Ziel ist also die Erstellung von studentischen Law Reviews (Projekttitel: Darmstädter Cyberscript on Cyberlaw (DCSCL)), in dem unter anderem Studierende der (Wirtschafts-)Informatik aktuelle Entscheidungen und Szenarien präsentieren. Ein Beispiel einer erfolgreichen Seminararbeit in der Vergangenheit ist der erste „Studentische Cylaw-Report I“ von Hanno Baur: (wird in neuem Tab geöffnet) (2009). Haftung des Admin-C
Jüngster Beitrag ist die zur Verfügungstellung der Präsentationsslides von zwei Studierenden vor allem zum deutschen Recht des automatisierten und autonomen Fahrens mit dem Titel (wird in neuem Tab geöffnet) . Es handelt sich um die Forschungsarbeit von zwei Studierenden des Wirtschaftsingenieurwesens, die aus ihrer fachlichen Perspektive damals neues (WiSe 2021/22) deutsches Sekundärrecht zugrunde gelegt haben. Der Vortrag war auch als „CORE MODULE“ Bestandteil der Veranstaltung Öffentliches Recht – Rechts- und Juristenmanagement im SoSe 2022. „Das Automobil als cyberphysisches System“
Ein weiteres Ergebnis der akademischen Wertschöpfungskette mit ihrer „Primäraktivität“ – dem Seminar „An AI-driven World“ – ist die Arbeit zweier Masterstudierenden der Wirtschaftsinformatik mit dem Titel “ (wird in neuem Tab geöffnet) “. Die zugrunde liegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2020 ( Automatisierte Sicherheitsbehörden – Eine technisch-perspektivische Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtszu Drohnen-Einsätzen der USA im Jemen unter Verwendung der Air Base Ramstein) wurde den Studierenden von der Professorin mitgeteilt. Kollaborativ wurde die Feingranulierung des Themas – die informationstechnologische Perspektive zu relativ wenig differenzierten informationstechnologischen Terminologien des BVerwG – vorbereitet. Anhand dieses RechtsDEMONSTRATORs (eigene Terminologie der Professorin) konnten im Seminar Herausforderungen der internationalen Geltung deutschen Primärrechts wie der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für den US-amerikanischen Drohneneinsatz in Vorderasien bearbeitet werden. Der „qualifizierte Gebietsbezug“ zu deutscher Hoheitsgewalt kann in diesem Szenario zuvörderst informationstechnologisch begründet werden – und das ist der Grund für die Aufnahme der Entscheidung in die AI Law Lehre wie Forschung am Fachgebiet Öffentliches Recht. Deswegen war der Vortrag auch als „CORE MODULE“ Bestandteil der Veranstaltung im Europäischen (KI) Recht im SoSe 2022. Für Interessierte (FINT) und Experten (FEX): Die akademische Betreuung wie Verantwortung beruht auf langjährigen Forschungsarbeiten von Viola Schmid, „ BVerwG Urteil v. 25.11.2020 – 6 C 7.19 – ECLI:DE:BVerwG:2020:251120U6C7.19.0 (wird in neuem Tab geöffnet) “, Vortrag am 11.02.2022 im Rahmen des Brown Bag Seminars der Forschungssäule Logistik & Supply Chain Management am Fachbereich Rechts-und Wirtschaftswissenschaften. Parameter einer ‚Drohnen(rechts)welt‘ – Drohnenanlagen und Drohnenverkehrsrecht