CyLaw-Report XI: „Forenhaftung II“

Entscheidung des LG Hamburg vom 02.12.2005 – 324 O 721/05 – und Entscheidung des OLG Hamburg vom 22.08.2006 – 7 U 50/06 -

Das Urteil des LG Hamburg befasst sich mit der Störerhaftung von Plattformen, die Meinungen anbieten. Die Entscheidung rekurriert in wesentlichen Aspekten auf die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung zu Produktforen entwickelt hat (Cy-Law-Report X). Bereits bevor die schriftlichen Entscheidungsgründe des Gerichts vorlagen, hat die Entscheidung des LG Hamburg für erhebliche Aufregung und Verunsicherung in der Netzgemeinde gesorgt, da aus der Entscheidung eine allgemeine Kontroll- und Überwachungspflicht der Betreiber von Foren (Blogs, Gästebüchern etc.) abgeleitet wurde. Am 22.08.2006 erging die Entscheidung des OLG Hamburg in der Berufungsinstanz (siehe Annex unter D).