CYBERLEXECONOMICS - EINE FORSCHUNGSPERPEKTIVE -

Über den Begriff CYBERLEXONOMICS
CYBERLEXONOMICS ist ein Begriff, der sich aus CYBER, LEX und ECONOMICS zusammensetzt. CYBER steht für die Einbeziehung des Cyberspace in unser Leben, das sich in den letzten Jahrtausenden "nur" auf die REALWORLD erstreckte. Die lateinische LEX steht auch für die Verwurzelung des (TRADITIONAL) LAW in der Rechtsgeschichte. Das angelsächsische ECONOMICS weist auf das Zusammenwirken von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in der Zukunft hin. Damit wird die Tendenz dieser Forschungsperspektive verdeutlicht: Es handelt sich um eine zukunftswissenschaftliche Forschung mit rechtswissenschaftlicher Ausgangsperspektive. Beabsichtigt ist, dass nicht nur die Präsentation der Forschungsergebnisse im Cyberspace erfolgt, sondern auch die Technikwissenschaften (und die technische/juristische/ökonomische Praxis) in den Schaffensprozess integriert werden.

Über "Raum" und "Welt" - zum Unterschied zwischen Cyberspace und REALWORLD
In räumlicher Perspektive gilt: CYBERLEXONOMICS ist eine Forschungsperspektive, aus der gegenwärtig der Übergang von der REALWORLD in den Cyberspace analysiert wird. Es handelt sich beim Cyberspace um die fünfte Dimension des Seins: Die "m3" der REALWORLD, die durch die Zeit als vierte Dimension geprägt sind, werden durch einen weiteren Raum ergänzt - den von der Technik geschaffenen Raum (kybernetiké téchne). Die terminologische Unterscheidung zwischen REALWORLD und Cyberspace - Welt und Raum - erklärt sich durch die unterschiedliche Steuerungskraft des Rechts in beiden Dimensionen. Unbestritten existieren in der REALWORLD jahrtausende alte Erfahrungen mit der Durchsetzung von Recht (POLICING, COMPLIANCE & ENFORCEMENT) - unbestritten bestehen diese Erfahrungen im Cyberspace nicht. Wo also der Raum auf Erden und in der Luft durch Recht (TRADITIONAL LAW) vielleicht lebenswerter wird - und eine Welt konturiert - fehlt diese Basis wie Kultur im Cyberspace. Diesen Unterschied, der Forschungsgegenstand ist (auch hinsichtlich der Grenzen von (Nicht-)Recht), wird durch die Unterscheidung von SPACE und WORLD angekündigt. Ziel der CYBERLEXONOMICS-Forschungen ist die CYBERWORLD.

Über "TPT-Management" - die zeitliche Perspektive
In zeitlicher Perspektive (Management "by Time", "by Persons" & "by Technology" ("TPT-Management") [1] gilt: Zeitlich mag es sich bei Cyberlaw und CYBERLEXONOMICS um "Disziplinen" handeln, die sich auf eine Übergangsperiode (Transition Period) konzentrieren. Es ist bekannt: Disziplinen werden "geboren" und Disziplinen können "sterben" [2].

Über WA(H)RE SPRACHE - die Inhaltsfokussierung
In thematischer Perspektive ergibt sich für diese Grundlagenforschung ein Fokus auf "qualifizierte Information": WA(H)RE SPRACHE bietet demzufolge eine Chance für qualifizierte Entscheidungen (Dezisionen). Und: Wissen setzt einen Prozess der Wissensgewinnung voraus, der auch im deutschen zusammengesetzten Hauptwort "Wissenschaft" zum Ausdruck kommt [3]. Zum Schutz dieses Prozesses des "Schaffens" stellt sich für das Rechtssystem die Frage des Schutzes eines "Rechts auf Irrtum" und die Aufgabe eines qualifizierten Umgangs mit dem "Risk of Chill" - und damit der Abwehr von Angriffen durch das Rechtssystem als "Intimidationsstrategie". Ein Beispiel für eine solche "Intimidationsstrategie" sind die sogenannten "Abo-Fallen": Das Rechtssystem wird hier von Rechtsanwälten als "unabhängigen Organen der Rechtspflege" (§ 1 BRAO) genutzt, um Geschäftsmodelle "durchzusetzen", die keine sein dürften.

Das inhaltliche (Contentorientierung) Grundlagendokument für CYBERLEXONOMICS ist die 1998 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin eingereichte (hier erstmals veröffentlichte) Habilitationsschrift von Viola Schmid mit dem Titel "Werbung als Meinung? - Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika". Die Inhaltsorientierung dieses Cyberlexonomicsprojekts ist SPRACHE.

  • SPRACHE: Im Grundlagendokument [4] wird der Begriff "Sprache" in Anlehnung an die Gewährleistung von Freedom of Speech im First Amendment der US-amerikanischen Verfassung gewählt [5]. Im Kontext von Werbung kann er auch als "Ansprache" interpretiert werden. Unter Einbeziehung des Cyberspace wird zu erforschen sein, inwieweit dieser von der Technik geschaffene Raum Kenntnisse einer neuen "Sprache" verlangt [6]. Vielleicht werden wir in der Zukunft "digitale Sprachkenntnisse" (Sprache im Sinne von Language) erwerben müssen (DIGITAL DIVIDE [7]).
  • WAHRE SPRACHE: Weitere Ausdifferenzierung dieser Inhaltsorientierung ist die WAHRE SPRACHE. (Subjektive und/oder objektive) Wahrheit ist ein Ideal, das einen kreativen Prozess (SCHAFFEN) voraussetzt. Für eine Rechtsordnung stellt sich die Herausforderung, mit diesem Prozesscharakter wie auch mit Irrtümern bzw. mit vorsätzlich geäußerten Unwahrheiten umzugehen. Die Balance zwischen der Toleranz von Irrtümern im Interesse des Fortschritts auf der einen und der Unterbindung von Unwahrheit auf der anderen Seite, ist schwierig zu finden. Hervorragende Aufgabe eines Rechtssystems ist es insbesondere, solche unwahre Sprache zu unterbinden bzw. zu sanktionieren, die essentielle Verbraucher- und Bürgerrechte zu schädigen droht. Im Grundlagendokument werden deswegen drei Interessensspähren identifiziert - nämlich das Äquivalenz-, das Integritäts- und das Rezipienteninteresse [8].
  • WA(H)RE SPRACHE in der Abstraktion: Bei WAHRER SPRACHE wird das 'H' in Klammern gesetzt. Damit soll verdeutlicht werden, dass die kommerzielle Sprache (die im Zentrum dieser Forschung steht) in mehrfacher Hinsicht in Beziehung zum Warenabsatz tritt. Zum einen dient kommerzielle Sprache dem Produktabsatz, wobei "Produkt" als Überbegriff von Waren und Dienstleistungen verstanden wird [9]. Dieser Bezug zu den ökonomischen Rahmenbedingungen für Waren und Dienstleistungen wird im Interesse von Kürze und Einfachheit auf WARE reduziert. Darüber hinaus hat Sprache deswegen Warenbezug, weil Kommunikationsstrategien auch die sogenannten Werbemittel (Kugelschreiber, Plakate, T-Shirts, ...) konturieren. Auch sind Werbekampagnen und Slogans handelbare Waren, was sich speziell dann zeigt, wenn es um den Marken-, Kennzeichen- und Urheberrechtsschutz von Werbung bzw. von Kunst, die in Werbung transformiert werden soll, geht [10]. Last but not least stellt der Cyberspace unmittelbar die Frage, inwieweit auch (End-)Verbraucher für ihre "ideelle/kommerzielle Sprache" [11] haften. Haftung ist typisch, um die Gewährleistung von Produktsicherheit zu verbessern. Also auch insoweit nähert sich SPRACHE bisweilen Waren an:
  • WA(H)RE SPRACHE in der Konkretion (ein Fallbeispiel): Exemplarisch verdeutlicht dies ein Fall, der am 25.06.2014 vor dem Landgericht (LG) Augsburg verhandelt wurde [12]: Ein Käufer hatte bei einem über Amazon anbietenden Verkäufer einen vergleichsweise geringwertigen Gegenstand gekauft - ein "Fliegengitter" zu einem Preis von 22,51 €. Vor dem LG Augsburg wurde ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer von schließlich mindestens 34.000,00 € verhandelt (siehe Fn. 14). Die Bedeutung von Haftungsrisiken ist bereits mit der Schilderung dieser Zahlen belegt. In einer Interessenanalyse gilt: Evident bedeutsam für das Äquivalenzinteresse des Käufers ist, inwieweit das gekaufte "Fliegengitter" passgenau eingebaut werden kann. Der Vorwurf, den der Käufer dem Verkäufer machte, war, dass die mitgelieferte Bauanleitung eine Passgenauigkeit von Gitter und Öffnung verhinderte. Den Unmut über diese Bauanleitung, die zu einem "Fliegengitter" von ungeeigneter Größe führte, hat er im Rahmen eines typischen Cyberspace-Werbungssystems geäußert. Für TRADITIONAL LAWYER aus der REALWORLD sei erklärt: Anders als die Werbestrategien, die im Grundlagendokument (1998) beschrieben waren, benutzen Marketingstrategen inzwischen das aus der Staatsphilosophie bekannte "Homo homini Deus, & Homo homini Lupus" (sic) [13] System. Demzufolge kritisieren (positiv oder negativ) "Verbraucher" (anonym und/oder unter Pseudonym) die im CYBERSPACE angebotenen "Produkte" auf speziellen Empfehlungs- und Bewertungsforen. Selbstverständlich behält sich der Werbestratege hier eine Redaktion vor: Die Kundenbewertungen werden mit einer Sternebenotung versehen und in konsequenter Position auf der Ergebnisliste präsentiert. Werbung erfolgt also nicht mehr unmittelbar durch den Anbieter eines Produkts, sondern mittelbar auch durch Rezensionen von (vermeintlichen) Verbrauchern im Rahmen von "Bewertungssystemen". In dem derzeit am LG Augsburg anhängigen Fall hatte die negative Kundenrezension für den Verkäufer im Ergebnis erhebliche Folgen [14]. Die Einzelheiten des Falls - hier verschlagwortet mit: "Bewertungssystem Fliegengitter" - werden, wie auch die Konsequenzen, in ihrer fallerhobenen Bedeutung aus der CYBERLEXONOMICS-Perspektive weiter untersucht werden müssen. Paradigmatisch belegt dieses Fallbeispiel Haftungsrisiken bei der Äußerung von Inhalten, die den Haftungsrisiken beim Inverkehrbringen von Waren vielleicht ähneln. Auf diese Forschungsfragen deutet die vielleicht provokante Gleichstellung von WAHRER SPRACHE mit "Ware" hin.

Über den "Marktplatz der Ideen2"
In der "Jetztzeit" (2014) und der Zukunft ist "Contentrecht" ohne Technologierecht nicht mehr wissenschaftsadäquat. Deswegen verlangt ein "TPT-Management" (Management "by Time", "by Persons" & "by Technology") die Einbeziehung des Cyberspace – und damit die Einbeziehung von "Disseminationsrecht" (Cyberlaw) [15]. Diese Verschmelzung von "Law of Content" & "Law of Technology " ist Agenda und Ziel dieses "Forums" (Marktplatzes). Unter "Forum" wird hier ein Marktplatz verstanden, auf dem Ideen gehandelt werden. Diese CYBERLEXONOMICS-Seiten im Cyberspace sind in der Potenz marktplatzbezogen:

  • In der ersten Potenz handelt es sich um Funktionen, die dieses "Forum" (verstanden als "Marktplatz") in der Zukunft interaktiv gestalten sollen. Insoweit wird Kritik ausdrücklich erwünscht wie hierzu ermutigt und auch eine Kontaktadresse angegeben. Die Technik zu Beginn des 21. Jahrhunderts eröffnet so neue Chancen für die Fortsetzung eines Forschungsprojekts aus dem letzen Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts.
  • In der zweiten Potenz geht es um das Recht für einen "Marktplatz von Ideen", das thematischer Schwerpunkt des Grundlagendokuments war.

Zusammengefasst handelt es sich idealiter um die Eröffnung eines Marktes für Ideen hinsichtlich eines Marktrechts für die Kommunikation von Ideen ("Marktplatz der Ideen2"). Dieses "Forum" soll Ideen für das Projekt "WERBUNG, MEINUNG, CYBERSPACE - EINE NEUE PERSPEKTIVE AUF RECHTSWISSENSCHAFT" sammeln sowie erforschen und überprüfen.

Über erste Thesen zu CYBERLEXONOMICS
Das zentrale methodische Interesse richtet sich auf die Ermittlung der Chancen und Risiken, Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse [16]) dieser neuen Forschungsperspektive: der CYBERLEXONOMICS. Die Gliederung des Grundlagendokuments wird zur Agenda der ersten CYBERLEXONOMICSFORSCHUNG. Welche Veränderungen gegenüber der damaligen (1998 abgeschlossen) REALWORLD- und TRADITIONAL LAW Forschung perspektivisch einzubeziehen sind, deuten die folgenden 10 Thesen an. Versinnbildlicht werden die "Thesen" auf und mit der Pferdeskulptur eines weißen Holztrojaners.

Diese CYBERLEXONOMICS Homepage wählt als Metapher ein Pferd, das für die Prozesse der "Informatisierung" eine ebenso grundsätzliche Bedeutung hat wie eine Bedrohung symbolisiert: den "Trojaner". Die Essenz der Geschichte des hölzernen Pferds aus Troja ist allseits bekannt. Die Trojaner sind bei aller Fertigkeit – geistig, psychisch und physisch – schließlich durch die List des Odysseus überwältigt und besiegt worden. Diese Idee des "Trojaners" begleitet auch die Forschungen in CYBERLEXONOMICS – also die Forschungen zu den technischen, rechtlichen und ökonomischen (Mindest-)Standards für den Eintritt in eine neue, von der Technik geschaffene Dimension des Seins – nämlich den Cyberspace. Der weiße Holztrojaner weist auf 10 wesentliche Thesen der CYBERLEXONOMICSPERSPEKTIVE hin, die hier ohne Wertung in der Reihenfolge präsentiert werden:<

These 1: Der "Trojaner" – und damit Innen- und Außentäterattacken – werden immer perspektivisch mitgedacht (wie auch die Notwendigkeit von "Malfunction-Management" bei "Technologiepotentialdefiziten")[17].

These 2: Es handelt sich um eine wissenschaftliche Perspektive – verdeutlicht durch die Brille des Pferdes.

These 3: Kernkompetenz des CYBERLEXONOMICS-Projekts ist zunächst das Recht (LEX) – verdeutlicht durch die Mitte des "weißen Holztrojaners" – nämlich das Paragraphenzeichen (§). Eine "Suboptimalität" soll eingestanden werden: Insoweit hätten - so man an Vollständigkeit interessiert ist - auch "Art." abgebildet werden müssen, da CYBERLEXONOMICS sich auf deutsches und europäisches "Primärrecht" fokussiert und etwa das Grundgesetz nur "Art." und keine "§§" aufweist. Ein weiterer Hinweis auf die Kernkompetenz des Projekts ist die Blickrichtung des Pferdes (aus Sicht des Betrachters) nach rechts. Sie soll den Bezug Rechtswissenschaft verdeutlichen.

These 4: Es geht (auch) um den Cyberspace – verdeutlicht durch das "@-Zeichen".

These 5: Es geht grundsätzlich um rechtliche und technische Herausforderungen von hoher monetärer Bedeutung. Dafür steht das "-Zeichen" - ohne in einer globalen Betrachtung die Bedeutung anderer Währungen vernachlässigen zu wollen.

These 6: Es geht um die Integration auch quantitativer Methoden. So interessiert CYBERLEXONOMICS beispielsweise nicht nur, dass es ein Schutzpflichtenargument ("positive obligation") im deutschen Verfassungsrecht und im europäischen (Unions-)Recht gibt, sondern auch die Frage, in wie vielen Rechtsmitteln die Beschwerdeführer mit ihrem so begründeten Klagebegehren erfolgreich waren. Das Schutzpflichtenargument wird vorhersehbar in einer von globaler Vernetzung wie Konkurrenz ("GVK-Formel") geprägten Welt nicht zu überschätzende Bedeutung erlangen. Für die Integration quantitativer Methoden steht das "%-Zeichen".

These 7: Bei CYBERLEXONOMICS handelt es sich um Pionierforschung. Das bedeutet, dass die Forschung sich des Öfteren mit dem Stellen von Fragen und der analytischen Erarbeitung von Szenarien begnügen muss, statt abschließende und nachhaltige (solodisziplinäre) Antworten geben oder anbieten zu können. Voraussichtlich werden manche Veröffentlichungen mit (methodischen) Apellen (für weitere Forschungen) enden. Für dieses Verhältnis von "Frage – Szenario-Lösungsvorschlag – Appell" stehen das "?-Zeichen" und das "!-Zeichen". Unmittelbare Ausprägung des Pioniercharakters ist die "Blankettstrategie". Sie findet sich bereits in einigen Fußnoten dieser CYBERLEXONOMICS-Seiten mit der Ankündigung: "Die Notwendigkeit weiterer Forschungen bzw. vertiefter und/oder globaler Recherchen wird mitgeteilt bzw. angekündigt (Further research and publications are initiated)."

These 8: Wesentliche Anbieter ("Provider", "Intermediäre") wie potentiell Verantwortliche im Cyberspace sind "Corporate Player". Für diese spezielle Betrachtung unter anderem von Unternehmen mit "beträchtlicher Marktmacht" (etwa § 42 TKG) steht das auf juristische Personen verweisende "&-Zeichen" [18].

These 9: Die Ausgangsperspektive von CYBERLEXONOMICS ist Lex – die Endperspektive sollte die wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz integrieren: LEXONOMICS. Zukunftsideal ist auch die Technikwissenschaften und ihre Analysen wie zukunftsweisenden Forschungsdesigns in die Reifung von CYBERLEXONOMICS zu integrieren. Vorhersehbar ist, dass zunächst die Klärung des Glossars/der Terminologie und die Schaffung neuer Terminologien notwendig sein werden. Für diese "Brückenverwendung" (über Disziplinen und Räume – Realworld und Cyberspace) von Terminologien stehen das "*"-Zeichen, das ""-Zeichen und die in diesem "Forum" verwendeten GROSSBUCHSTABEN.

  • "*" steht für erklärungsbedürftige Terminologien. Vorhersehbar ist, dass aufgrund der Tatsache, dass zuerst multi- und dann transdisziplinäre Forschung angestrebt wird, hier Entwicklungsherausforderungen wie -potential bestehen.
  • "" stehen für eigene Terminologien, die bisweilen auf Vorarbeiten anderer Autoren beruhen und/oder die Vertrautheit mit einem bestimmten Sprachgebrauch voraussetzen.
  • Nicht auf dem "weißen Holztrojaner" abgebildet ist die Technik dieses "Forums" durch GROSSBUCHSTABEN auf originäre eigene ("proprietäre") Begriffsschöpfungen wie -verständnisse hinzuweisen. So ist eben der Begriff CYBERLEXONOMICS bisher (Stand: Juli 2014 nach einer Google-Recherche) erstmals in diesem "Forum" auffindbar. In Kauf genommen wird, dass manche Begriffe in anderen Disziplinen einen anderen Verbreitungsstatus aufweisen als vielleicht nach hier vertretener Ansicht in der Rechtswissenschaft. Die Innovation wird also aus der Herkunftsperspektive der Forschung bestimmt.
  • Sämtliche Terminologieherausforderungen, die hier durch "*", "" und GROSSBUCHSTABEN dokumentiert werden, setzen ein Bewusstsein von Genderforschung wie -realität voraus. Grundsätzlich bekennt sich CYBERLEXONOMICS (hier wird der Singular angenommen) zur Verwendung männlicher Sprache, die im Interesse von Kürze, Klarheit und Einfachheit (KKE-Formel) gewählt wird. Damit soll aber explizit nicht die Existenz weiblicher Kompetenz negiert werden.

Darüber hinaus öffnet sich CYBERLEXONOMICS für einen "transsprachlichen (translingualen)" angelsächsisch geprägten Duktus, der oft auch durch "" und/oder durch GROSSBUCHSTABEN (vor allem dann, wenn in der Rechtswissenschaft noch keine "Eindeutschung" nachweisbar ist) gekennzeichnet wird. Die Fokussierung erfolgt, weil die "Wiege des Cyberspace und des Cyberlaws" in diesem Sprachraum verortet ist [19]. Hervorzuheben ist, dass mit dieser angelsächsischen Fokussierung keine Diskriminierung anderer Sprach- und Rechtskulturen beabsichtigt ist. Es handelt sich um eine strategische Beschränkung des Raums wissenschaftlicher Forschung (Scope), die derzeitige Kompetenz- und Kapazitätsschwerpunkte der Autorin des "Forums" spiegelt (Scientific Self-Restraint). Mit der Verwendung der Terminologie TRANSLINGUAL einher geht auch das Eingeständnis und die Resignation vor ungelösten Herausforderungen. So stellen sich bei der "Eindeutschung" angelsächsicher Begriffe grundlegende Fragen zur Deklination und Pluralbildung dieser Begriffe wie auch zur Getrennt- bzw. Zusammenschreibung. Wird "Cyber" und "Law" getrennt oder in einem Wort geschrieben? Gibt es in einer deutschen translingualen Terminologie "Outcome(s)"? Wird "Power User" getrennt oder in einem Wort ("Poweruser") geschrieben und wie erfolgt die Deklination (Bsp.: Anforderungen von "Power User(n)")? Evident ist zudem, dass die Frage angelsächsicher Kleinschreibung und deutscher Großschreibung von Substantiven Brückenkompetenz verlangt. Dieses "Forum" entscheidet sich grundsätzlich für eine Anhängung deutscher Endungen wie auch für die deutsche Großschreibung. Das (vorläufige) Ergebnis, dass es manchmal zum einen deutsche Terminologie gibt, zum anderen eine "Eindeutschung" angelsächsischer Terminologie existiert und darüber hinaus die pure angelsächsiche Version weiter besteht, wird (vielleicht für eine Übergangszeit) hingenommen. Ziel ist es, dem Prinzip eines "Marktplatzes für Ideen" folgend, in einer globalen Perspektive die schönsten und aussagekräftigsten Begriffe zu ermitteln und ihre Verwendung zu fördern. Auch die angelsächsische Sprachkultur verschließt sich nicht prinzipiell deutscher Terminologie - wie die Begriffe "kindergarten", "angst", "autobahn" und "schadenfreude"... (ausnahmsweise soll hier auf repräsentative Nachweise verzichtet werden) verdeutlichen. Mit dieser Dezision ist sowohl die oben dargelegte Demut - bisweilen (gegenwärtig) das Fehlen logischer Stringenz - wie auch der Mut an der Mitwirkung zukünftiger Terminologien verbunden. Festzuhalten ist, dass die Verwendung angelsächsischer Anführungs- und Schlusszeichen ("...") auf einigen Seiten des Projekts durch die Systemsprache des hier benutzten Content-Management-Systems vorgegeben ist. Auch insoweit wird um Verständnis bei den Mitgliedern der Audience gebeten.

These 10: Diese Interpretation des "weißen Holztrojaners" in der REALWORLD – der für die "Herden" der Malware im Cyberspace steht – enthält auch ein "#"-Zeichen, das man als "Lattenzaun" interpretieren könnte. So blickt die Autorin multidisziplinär ambitioniert über den "Tellerrand der rein juristischen Analyse" – ohne sich freilich Kompetenz in den Nachbarwissenschaften ungeprüft anzueignen bzw. behaupten zu wollen. CYBERLEXONOMICS versucht eine globale, technikinformierte wie -neutrale (weder "technophob" noch "technophil") und zukunftsweisende Perspektive zugrundezulegen, die Brücken zwischen PROCYBERPROTAGONISTS und ANTICYBERPROTAGONISTS [20] anbietet und so "über den Zaun blickt".

Über das Projektziel
Diese 10 Thesen sind Voraussetzung wie Bestandteil des Projekts WERBUNG, MEINUNG, CYBERSPACE - EINE NEUE PERSPEKTIVE AUF RECHTSWISSENSCHAFT".


[1] V. Schmid, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 173 Rn. 15. Nach oben

[2] V. Schmid, Cyberlaw – Eine neue Disziplin im Recht?, in: R. Hendler/P. Marburger/M. Reinhardt/M. Schröder, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2003, S. 449, 453 f., 465 mit Verweis auf M. Stolleis, Wie entsteht ein Wissenschaftszweig? Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht nach dem Ersten Weltkrieg, in: H. Bauer/D. Czybulka/W. Kahl/A. Voßkuhle, Umwelt, Wirtschaft und Recht: Wissenschaftliches Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Reiner Schmidt, 2002, S. 12, 7, 3 u. 10. Nach oben

[3] V. Schmid, New "E-Justice" Law in Germany since 2013 – A Temple Architecture for an "Agenda of Securitization", in: G. S. Dardick/B. Endicott-Popovsky/P. Gladyshev/T. Kemmerich/C. Rudolph (Hrsg.), Report from Dagstuhl Seminar 14092 "Digital Evidence and Forensic Readiness" , S. 163 – 167. Nach oben

[4] Grundlagendokument (Kap. 2), S. 27. Nach oben

[5] Amendment I (1791): Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances. http://www.senate.gov/civics/constitution_item/constitution.htm#amdt_1_(1791) (11.07.2014). Nach oben

[6] Dazu, dass nicht nur neue "Sprach"kenntnisse notwendig sind, sondern Recht vielleicht durch Maschinen"sprache" ersetzt bzw. ergänzt wird: "But as a culture, we are just beginning to get it. We are just beginning to see why the architecture of the space matters – in particular, why the ownership of that architecture matters. If the code of cyberspace is owned (in a sense that I describe in this book), it can be controlled; if it is not owned, control is much more difficult. The lack of ownership, the absence of property, the inability to direct how ideas will be used – in a word, the presence of a commons – is key to limiting, or checking, certain forms of governmental control.", L. Lessig, Code and other laws of cyberspace, 1999, S. 7. Lessig äußert sich auch zu den drei inhaltlichen Schwerpunkten des Cyberspace: "I consider three areas of controversy - intelectual property, privacy and free speach - and identify the values within each that cyberspace will change", L. Lessig, Code Version 2.0, 2006, S. 7. Nach oben

[7] V. Schmid, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 55a Rn. 20. Nach oben

[8] Grundlagendokument (Kap. 2), S. 61 f. Nach oben

[9] Grundlagendokument (Kap. 1), S. 5 zum übergreifenden Produktbegriff. Nach oben

[10] "Blankettstrategie": "Die Notwendigkeit weiterer Forschungen bzw. vertiefter und/oder globaler Recherchen wird mitgeteilt bzw. angekündigt. (Further research and publications are initiated)". Einen aktuellen Anhaltspunkt dafür, wie in einer globalen Perspektive "Ideen" für proprietäre Strategien genutzt werden, ist der Streit um die "zeichnerische Darstellung" der Ausstattung eines als "Flagship Store" bezeichneten Ladengeschäfts, EuGH, Urt. v. 10.07.2014, Rechtssache C-421/13. Nach oben

[11] Grundlagendokument (Kap. 2), S. 37, 56. Nach oben

[12] Az. 21 O 4589/13. Nach oben

[13] Die Formel "Homo homini Deus, & Homo homini Lupus" (sic) stammt in dieser Form aus H. Warrender (Hrsg.), Thomas Hobbes, De Cive (The Latin Version entitled in the first edition Elementorum Philosophiae Sectio Tertia De Cive and in later editions Elementa Philosophica de Cive), Oxford, 1983, S. 73. Ursprünglich geht Hobbes in seiner Widmung an den Grafen Wilhelm von Devonshire von einer janusköpfigen Sichtweise aus, die zwischen dem unmittelbaren Verhältnis von Menschen zueinander das mittelbare Verhältnis von Menschen, die in Staatsgebilden organisiert sind, unterscheidet. Die deutsche Ausgabe (G. Gawlik (Hrsg.), Thomas Hobbes, De Cives (Vom Bürger), 1959, S. 59) übersetzt: "Nun sind sicher beide Sätze wahr: Der Mensch ist ein Gott für den Menschen, und: Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen; jener, wenn man die Bürger untereinander, dieser, wenn man die Staaten untereinander vergleicht."

Im Kontext des Cyberspace, der auf der einen Seite eine technische Ermächtigung (empowerment) des Einzelnen zu einer globalen Veröffentlichung beinhaltet wie auch auf der anderen Seite die potentielle Repräsentanz vieler (unterschiedlicher) Staat(smeinung)en zur Folge haben kann, nähern sich beide Perspektiven einander an. Zentral – wie bei Thomas Hobbes – ist nämlich das Wissen über Wahrheit. Die deutsche Ausgabe (G. Gawlik (Hrsg.), Thomas Hobbes, De Cives (Vom Bürger), 1959, S. 60) übersetzt: "Die wahre Weisheit ist nun aber das Wissen der Wahrheit in allen Dingen. Sie entspringt aus der durch feste und bestimmte Namen erweckten Erinnerung an die Dinge und ist nicht das Werk eines heftigen Geistes und einer plötzlichen Aufwallung, sondern das Werk der rechten Vernunft, d.h. der Philosophie. Diese eröffnet den Weg von der Betrachtung der einzelnen Dinge zu den allgemeinen Gesetzen."

CYBERLEXONOMICS verwendet deswegen die Strategiebezeichnung "Homo homini Deus, & Homo homini Lupus" um den Markplatz der Ideen, für den Angebote sowohl von Privaten als auch von Staaten erfolgen können, zu charakterisieren. Private Beträge sind aber eben nicht immer "gottnah" und staatliche Beiträge nicht immer "wolfsnah". Dabei soll in Erinnerung behalten werden, von wem Thomas Hobbes sich für die Wolfsmetapher inspirieren ließ. In Plautus‘ Eselskomödie wird die fehlende persönliche Bekanntschaft mit einem Menschen als Kriterium für die "Wolfsnähe" präsentiert: "…trotzdem bringst du mich niemals heut dazu, dies Geld dir unbekannt zu geben. Dem Menschen ist der Mensch ein Wolf, nicht Mensch, wenn er ihm fremd ist." (P. Rau (Hrsg.), Plautus, Asinaria, 2008, S. 151). Diese Aussagen haben angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13, zur Anonymität von Meinungsfreiheit im Cyberspace be(d)rückende Aktualität. Nach oben

[14] Laut (undatierter) Pressemitteilung des LG Augsburg. In den Medien wird teilweise von einer Schadensersatzforderung in Höhe von insgesamt ca. 70.000 € berichtet (u.a. weil Amazon nach den Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Beanstandung des Käufers das Verkäuferkonto mit einem Guthaben in Höhe von 13.000,00 € "gesperrt" hatte), vgl. etwa Augsburger Allgemeine vom 21.04.2014, "Negativ bewertet: Händler verklagt Großaitinger auf 70.000 Euro", online abrufbar unter http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Negativ-bewertet-Haendler-verklagt-Grossaitinger-auf-70-000-Euro-id29459101.html (30.06.2014). Nach oben

[15] Cyberlaw (allgemein) wird hier verstanden als Recht der Verteilung von Chancen und Risiken, Rechten und Pflichten im Cyberspace (http://www.cylaw.tu-darmstadt.de) (11.07.2014). Der Verteilungsaspekt wird bereits mit dieser Definition angesprochen. Die Disseminationskomponente (Verbreitungsaspekt) steht im Fokus von CYBERLEXONOMICS. Nach oben

[16] H. Hungenberg/T.Wulf, Grundlagen der Unternehmensführung, 4. Aufl. 2011, S. 175 ff. Nach oben

[17] Zu "Malfunction Management" und "Technologiepotenzialdefiziten": V. Schmid, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 55a Rn. 39. Zu "Innentäterattacken" siehe bereits V. Schmid, Leaking in the Name of Justice?, Vortrag (Folie 10), Future Security 2011, 6th Security Research Conference, Berlin (11.07.2014). "Außentäter" in diesem Kontext sind Täter, die nicht "Innentäter" sind. Diese einfache und logische Feststellung reflektiert freilich komplexe Fälle, wie das "Social Engineering" nicht. Hierbei ist typisch, dass der "Außentäter" einen internen Zugangsberechtigten dergestalt manipuliert und "steuert", dass (auch) technologische IT-Sicherheitsvorkehrungen (etwa § 9 S. 1 BDSG mit Anlage) umgangen bzw. aufgehoben werden. Zu unterschiedlichen Angreifermodellen mit unterschiedlichen Budgetressourcen, vgl. auch C. Eckert, IT-Sicherheit, 2013, 19 ff. Nach oben

[18] siehe etwa Auszug aus Hauptgutachten XX (2012/2013) der Monopolkommission mit dem Titel: Kapitel I, Aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik, Google, Facebook und Co. eine Herausforderung für die Wettbewerbspolitik, S. 58 ff. zum "Problemaufriss", http://www.monopolkommission.de/index.php/de/homepage/82-gutachten/hauptgutachten/271-hauptgutachten-xx (11.07.2014). Nach oben

[19] Dazu, dass "Wiege des Cyberspace wie des Cyberlaws" im angelsächsischen Sprach- und Rechtsraum standen vgl. V. Schmid, Cyberlaw – Eine neue Disziplin im Recht?, in: R. Hendler/P. Marburger/M. Reinhardt/M. Schröder (Hrsg.), Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2003, S. 449, 451 f. Zum angelsächsisch induzierten Sprachgebrauch im Cyberlaw vgl. bereits V. Schmid, Verwaltungsorganisation und moderne Kommunikationsmittel, in: K. Assada/H.-D. Assmann/Z. Kitagawa/J. Murakami/M. Nettesheim (Hrsg.), Das Recht vor den Herausforderungen neuer Technologien, 2004, S. 71: "Bereits diese einführenden Sätze verdeutlichen die Veränderung meines Sprachgebrauchs: nicht nur muss Englisch für diese Rechtsdisziplin zur ‚Lingua Franca des 21. Jahrhunderts‘ werden, sondern wir werden auch transsprachliche Mischformen im wissenschaftlichen Diskurs (vorübergehend) akzeptieren müssen, um angesichts der Herausforderungen von Globalität, Technizität sowie rechtswissenschaftlicher leges artis gemeinsame Begriffe , die Voraussetzung von Begreifen sind, zu finden und zu verwenden…". Ein weiterer Beleg für die sprachinitiierende Wirkung des Cyberspace ist die Existenz eines von Trendbüro herausgegebenen Dudens, das neue Wörterbuch der Szenensprachen, 2009, der ein eigenes Kapitel über "Techlife" (S. 38 - 74) enthält. Nach oben

[20] Zu den Begriffen V. Schmid, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 55a Rn. 38. Nach oben