Seminararbeiten

Seminararbeiten

Formelle Anforderungen

Formalia
Bitte beachten Sie die Formalia des Lehrstuhls zur Einreichung und Anonymisierung der Seminararbeiten!
Deckblatt
Das Deckblatt soll folgende Angaben enthalten: Angabe der Hochschule, des Fachbereichs und des Fachgebiets, das Thema der Arbeit, sowie die Daten des Verfassers (Name, Matrikel-Nummer, Fachgebiet und Fachbereich) und das Datum des Referates.
Inhaltsverzeichnis / Gliederung
Die Gliederung der Arbeit dient der Strukturierung der Arbeit. Sie sollte als Inhaltsverzeichnis vorweg präsentiert werden. Die Wahl des Schemas der Gliederung ist dem Bearbeiter überlassen. Eine Idee ist:
A. Einleitung (kurze Einführung in Thema, Problem und/oder Aufgabe)
B. Hauptteil (These sollte präsentiert und ggf. verteidigt werden)
I. …
1. …
2. …
a) …
b) …
aa) …
bb)…
C. Zusammenfassung (kurze Zusammenfassung, zukünftige Entwicklungen, offene Fragen)
Umfang
Die Arbeit sollte einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis). Pro weiteren Bearbeiter können jeweils 15 weitere Seiten abgegeben werden. In der Arbeit wiedergegebene Gesetzestexte werden nicht in den Umfang der Arbeit eingerechnet.
Formatierung
Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1 ½, Rand 2,5 cm rechts, 4 cm links. Fußnoten in Schriftgröße 10.
Arbeit mit „Gesetzen“
Grundsätzlich sind alle zitierten Gesetze mindestens an einer Stelle in der Seminararbeit eingerahmt und mit einfachem Zeilenabstand wiederzugeben. Die Wiedergabe des Gesetzestextes soll die Bearbeiter und Bearbeiterinnen motivieren, auf Grund des Gesetzestextes eine konkrete Subsumtion (Zuordnung von Sachverhalt zu Rechtnorm) durchzuführen. Es handelt sich um einen zentralen Bearbeitungshinweis, der die Studierenden, die Nichtjuristen sind, davor bewahren soll, nur den Gesetzeswortlaut in eigenen Worten wiederzugeben.
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis folgt am Ende der Arbeit. Aufzunehmen sind alle in der Arbeit zitierten Quellen, aber auch nur diese. Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch nach den Familiennamen der Verfasser zu ordnen.
Nicht in das Literaturverzeichnis aufzunehmen sind
  • zitierte Gesetze
  • Entscheidungen der Gerichte
  • Verordnungen oder Richtlinien

Beispiel

FÖR bietet unter anderem Seminare zum Cyberlaw an. Mittelfristiges Ziel ist die Erstellung eines studentischen Law Reviews (Projekttitel Darmstädter Cyberscript on Cyberlaw (DCSCL)), in dem unter anderem Studierende der (Wirtschafts-)Informatik aktuelle Entscheidungen und Szenarien präsentieren (als Nichtjuristen und im Format der Cylaw-Reports). Ein Beispiel einer erfolgreichen Seminararbeit liegt mit dem ersten studentischen Cylaw-Report I von Hanno Baur zur Haftung des Admin-C (2009) vor.

Archiv

Mit dem Darmstädter Cyberscript on Cyberlaw (DCSCL) und dem Darmstädter Cyberscript on Energy Law (DCSEL) erstellte das Fachgebiet strukturierte Plattformen für Seminararbeiten der Studierenden des Fachbereichs 1 (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften). Die Idee war, hier im Sinne eines von Studierenden erstellten Law Reviews typische Angebote technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Kompetenz zu erstellen. Derzeit ruhen die Arbeiten – Sie werden aber zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich fortgeführt.